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FAQ

Sie fragen. Wir antworten. Ganz einfach.

1.) Wer kann Bestvital® Partner werden?

2.) Wie kann ich mich als Bestvital® Partner bewerben?

3.) Benötige ich einen Gewerbeschein?

4.) Wie wird meine Empfehlungstätigkeit denn überhaupt abgewickelt?

5.) Wo kann ich meine Visitenkarten bestellen?

6.) Warum sollte der Interessent beim ersten Kontakt meine Subdomain besuchen?

7.) Und wenn mein Interessent seine erste Bestellung nicht über die Subdomain tätigt?

8.) Was geschieht bei Folgebestellungen meiner Interessenten?

9.) Was mache ich, wenn ich schon eine eigene Homepage besitze?

10.) Wo bekomme ich denn die Bestvital® Werbebanner her?

11.) Kann ich auch Interessenten empfehlen, die keinen Internetzugang besitzen?

12.) Welche Provision erhalte ich für meine Empfehlung?

13.) Muss ich meine Provisionen versteuern?

14.) Muss ich als Bestvital® Partner einen monatlichen Mindestumsatz erreichen?

15.) Ab welchem monatlichen Gesamtumsatz erhalte ich denn eine Provision?

16.) Kann ich auch für meinen Eigenbedarf Bestvital® Produkte vergünstigt einkaufen?

 

1.) Wer kann Bestvital® Partner werden?

Bestvital® Partner kann grundsätzlich jeder werden, der unsere Bestvital® Colostrum Produkte an andere Personen weiterempfehlen möchte.

Geeignet sind insbesondere Angehörige der Heil- und Heilhilfsberufe, wie z.B. Ärzte, Heilpraktiker, Naturheilkundler, Physiotherapeuten, Masseure oder Krankenpfleger.

Aber auch Colostrum Begeisterte der Gesundheitsbranche, wie z.B. Wellness-, Fitness- und Ernährungsberater können selbstverständlich Bestvital® Partner werden.

Vielleicht haben Sie ja auch einfach nur einen sehr großen Freundes- und Bekanntenkreis und möchten jetzt endlich als "Colostrum Botschafter" aktiv werden. Wir entscheiden dann im Einzelfall je nach Bewertung Ihrer persönlichen Qualifikation über eine mögliche Partnerschaft.

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2.) Wie kann ich mich als Bestvital® Partner bewerben?

Sie können sich ganz einfach Online unter dem Menüpunkt Anmelden oder telefonisch unter der Telefonnummer 02405-426080 bewerben.

Sie erhalten dann von uns alle nötigen Unterlagen, um Sie bei Ihrer "neuen Aufgabe" tatkräftig unterstützen zu können.

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3.) Benötige ich einen Gewerbeschein?

Ja, denn Jeder, der in Deutschland auf selbständiger Basis tätig ist, muss dieses "Gewerbe" bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dies ist allerdings sehr einfach und kostengünstig, sowie ohne größeren Aufwand möglich.

Auch benötigen wir im Anschluss natürlich eine Kopie dieser Gewerbeanmeldung für Ihre zukünftige Legitimation.

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4.) Wie wird meine Empfehlungstätigkeit denn überhaupt abgewickelt?

Sie erhalten von uns auf Wunsch und natürlich kostenlos Ihre eigene Bestvital® Homepage, die man auch als Subdomain bezeichnet. Diese ist mit der eigentlichen Bestvital® Homepage bzw. mit dem Bestvital® Shop direkt verknüpft.

Des Weiteren erhalten Sie auf Wunsch ebenfalls ganz persönliche Visitenkarten, die mit Ihrer fünfstelligen Partner-Nummer (Partner-ID) versehen sind und außerdem auf Ihre eigene Bestvital® Subdomain verweisen. (z.B. 12345.bestvital-colostrum.de)

Empfehlen Sie nun einem Interessenten unsere Bestvital® Colostrum Produkte weiter, so überreichen Sie ihm beispielsweise einfach Ihre Bestvital® Visitenkarte mit Ihrer darin eingedruckten Subdomain-Adresse.

Sie können dem Interessenten ihre Subdomain-Adresse selbstverständlich auch mündlich mitteilen oder aufschreiben. Ihr Interessent kann nun Ihre Bestvital® Subdomain im Internet besuchen und wird dort auf die zentrale Bestvital® Homepage weitergeleitet.

Bestellt dieser Interessent jetzt im implementierten Shop Bestvital® Colostrum Produkte, so sind wir aufgrund der aktiven Weiterleitung (Link) über Ihre Subdomain in der Lage, Ihnen diesen neuen Kunden (dauerhaft!) zuzuordnen.

Das bedeutet, daß Ihnen der Kunde auch bei allen zukünftigen Bestellungen, gleichgültig ob diese Online, telefonisch oder auch per E-Mail erfolgen, selbstverständlich erhalten bleibt.

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5.) Wo kann ich meine Visitenkarten bestellen?

Das Bestellformular für Ihre personalisierten Bestvital® Visitenkarten können Sie im Download-Bereich Ihres Bestvital® Partner-Logins auf unserer Homepage www.bestvital-colostrum.de/partnerlogin.html herunterladen.

Oder bestellen Sie Ihre individuellen Bestvital® Visitenkarten doch einfach direkt telefonisch bei uns unter 02405 42608 0.

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6.) Warum sollte der Interessent beim ersten Kontakt meine Subdomain besuchen?

In jedem Fall sollten sie Ihren Interessenten stets darauf hinweisen, dass er Ihre vollständige Subdomain-Adresse (z.B. 12345.bestvital-colostrum.de) im Internet direkt in die Adresszeile des entsprechenden Browsers eingeben soll.

Diese erste und eindeutige Zuordnung ist speziell bei der Erstbestellung von entscheidender Bedeutung, um den Kunden auf Sie anlegen zu können.

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7.) Und wenn mein Interessent seine erste Bestellung nicht über die Subdomain tätigt?

Für diesen Fall haben wir im eigentlichen Bestellvorgang in unserem Shop sicherheitshalber noch einmal ein spezielles Feld vorgesehen, wo Ihr Interessent Ihren Namen bzw. Ihre 5-stellige Partner Nummer eintragen kann.

Diese Möglichkeit sollte aber natürlich die Ausnahme und nicht die Regel sein. Denn die Weiterleitung über Ihre Subdomain stellt in jedem Fall die eindeutige Zuordnung sicher.

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8.) Was geschieht bei Folgebestellungen meiner Interessenten?

Sobald Ihnen der neue Kunde nach der Erstbestellung eindeutig zugeordnet werden konnten, erhalten Sie auf diese und auch auf zukünftige Bestellungen Ihres Kunden die unter dem Menüpunkt Provisionsmodell aufgeführte Provision.

Dabei spielt es auch keine Rolle mehr, auf welche Art und Weise Ihr Kunde bei uns bestellt (telefonisch, per E-Mail oder direkt in unserem Online Shop).

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9.) Was mache ich, wenn ich schon eine eigene Homepage besitze?

Besitzen Sie bereits eine eigene Homepage im Rahmen Ihrer bisherigen Tätigkeit, so benötigen Sie eventuell gar keine eigene Bestvital® Subdomain mehr.

Denn Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, eine Bestvital® Werbeanzeige (Text) oder ein Bestvital® Werbebanner (Bild) direkt auf Ihren Seiten zu platzieren.

Durch Anklicken der Bestvital® Werbeanzeige oder des Bestvital® Werbebanners gelangen die Besucher Ihrer Seiten unmittelbar auf die Bestvital® Homepage bzw. zum entsprechenden Bestvital® Shop.

Diese Interessenten werden Ihnen bei einer Bestellung, wie bereits unter Nutzung Ihrer Subdomain beschrieben, ebenfalls dauerhaft als Kunde zugeordnet.

Sollten Sie aber dennoch eine eigene Bestvital® Subdomain bevorzugen, so werden wir Ihnen diese natürlich gerne zusätzlich zur Verfügung stellen.

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10.) Wo bekomme ich denn die Bestvital® Werbebanner her?

Die Bestvital® Werbeanzeigen und -Werbebanner erhalten Sie in Ihrem geschützten Bestvital® Partner Programm unter dem Menüpunkt Werbemittel. Sie oder der Administrator (Programmierer) Ihrer Homepage kann diese dann problemlos in Ihre Seiten integrieren.

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11.) Kann ich auch Interessenten empfehlen, die keinen Internetzugang besitzen?

Dies ist selbstverständlich ebenfalls möglich:

a) Sie selbst tätigen die Online-Bestellung im Namen und auf Rechnung Ihres Kunden direkt bei uns. Zum Beispiel telefonisch.

b) Sie bestellen die gewünschten Produkte unter Ihrem eigenen Namen und auf eigene Rechnung für Ihren Kunden. So sind beispielsweise auch Sammelbestellungen für mehrere Interessenten möglich.

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12.) Welche Provision erhalte ich für meine Empfehlung?

Für den verifizierten Kauf unserer Bestvital® Produkte von Interessenten, die Ihnen eindeutig zugeordnet werden konnten, erhalten Sie eine monatlich auszahlbare Gesamtprovision. Die Höhe der Provision kann unter dem Menüpunkt Provisionsmodell eingesehen werden.

Der aktuelle Stand Ihres Provisionskontos kann von Ihnen im geschützten Partner Bereich unseres Bestvital® Partner Programms jederzeit abgefragt werden.

Die Provision wird jeweils zum Ende eines Kalendermonats abgerechnet und bis zum 15. des folgenden Monats an Sie ausgezahlt. Natürlich können nur Provisionen für tatsächlich abgeschlossene Verkäufe Ihrer Kunden berücksichtigt werden.

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13.) Muss ich meine Provisionen versteuern?

Ja, denn Provisionseinkünfte sind selbstverständlich steuerpflichtig. Für den Fall, dass Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, werden die monatlichen Provisionen ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgezahlt.

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14.) Muss ich als Bestvital® Partner einen monatlichen Mindestumsatz erreichen?

Grundsätzlich nicht. Wir behalten es uns aber vor, die Bestvital® Partnerschaft zu beenden, wenn in einem kummulierten Zeitraum von drei Monaten bei Ihnen keinerlei Kundenumsätze mehr festzustellen sind.

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15.) Ab welchem monatlichen Gesamtumsatz erhalte ich denn eine Provision?

Natürlich ab der ersten Bestellung. Provisioniert wird von uns der monatliche Gesamtumsatz aller Ihrer Kunden wie unter Provisionsmodell aufgeführt.

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16.) Kann ich auch für meinen Eigenbedarf Bestvital® Produkte vergünstigt einkaufen?

Grundsätzlich können Sie unsere Bestvital® Produkte auch für Ihren eigenen Bedarf zu den aktuellen Endverbraucherpreisen beziehen. Selbstverständlich erhalten Sie auch auf Ihre eigenen Bestellungen die entsprechende Provision, wie unter dem Menüpunkt Provisionsmodell dargestellt.

Bitte beachten Sie aber, dass wir die Bestvital® Partnerschaft beenden können, wenn keine zusätzlichen Umsätze von Kunden festgestellt werden können (Punkt 14)

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